Statuten


Überparteiliches Frauenforum Spiez und Umgebung

Name
Das überparteiliche Frauenforum (FF) Spiez und Umgebung ist ein Verein im Sinne der Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Sitz
Sein Sitz ist am Wohnort der Präsidentin.

Zweck
Das Frauenforum geht auf das Interesse der Frauen für die Politik ein. Es organisiert überparteiliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen über politische Themen. Es organisiert Fortbildungen als Grundlage für die allgemeine politische Stellungnahme und Tätigkeit. Es fördert die politische und öffentliche Mitarbeit der Frauen.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung beim Vorstand und durch Aufnahmebeschluss des Vorstandes erworben. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf Ende des Vereinsjahres oder durch Ausschuss von Seiten der Hauptversammlung mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden.

Organe des Frauenforum
· Die Hauptversammlung
· Der Vorstand
· Zwei Rechnungsrevisorinnen

Hauptversammlung
Es findet alljährlich eine Hauptversammlung statt. Sie wird vom Vorstand einberufen unter Bekanntgabe der Traktanden, der Zeit und des Ortes. Die Einberufung hat mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen. Über Traktanden, die nicht angekündigt sind, darf nur Beschluss gefasst werden, wenn zwei Drittel der Anwesenden Mitglieder einverstanden sind.

Die Hauptversammlung
· wählt den Vorstand, die Präsidentin und die Rechnungsrevisorinnen alle zwei Jahre,
· genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung,
· nimmt die Abänderung der Statuten vor,
· und hat die Kompetenz den Verein aufzulösen.

Anträge an die Hauptversammlung sind drei Wochen vorher dem Vorstand einzureichen. Ausserordentliche Hauptversammlungen können auf Verlangen des Vorstandes oder eines Zehntels der Mitglieder einberufen werden.

Vorstand
Der Vorstand des Frauenforum setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidentin, Vizepräsidentin, Sekretärin, Kassierin und mindestens einer Beisitzenden. Es ist auf eine ausgewogene Parteien- und Altersverteilung zu achten.

Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Bei Anwesenheit von drei Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand beschlussfähig.
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme der Präsidentin selbst.

Die Vorstandsmitglieder
· besorgen die Geschäftsführung,
· erledigen die von der Hauptversammlung übertragenen Beschlüsse und Aufgaben,
· stellen das Vereinsprogramm auf,
· delegieren die einzelnen Veranstaltungen an Arbeitsgruppen und koordinieren sie,
· erstellen das Budget.

Die Präsidentin oder die Vizepräsidentin vertreten den Verein nach aussen. Sie sind zusammen oder je mit einem weiteren Mitglied unterschriftsberechtigt.

Die Präsidentin oder zwei Vorstandsmitglieder laden die Vorstandsmitglieder zur Sitzung ein.

Rechnungsprüfung
Die Buchhaltung des Vereins wird durch zwei Rechnungsrevisorinnen geprüft, die im Rotationsprinzip ersetzt werden. Sie erstatten der Hauptversammlung schriftlich Bericht. Sie sind für zwei Jahre gewählt.

Einnahmen
Die Mittel des Frauenforum werden beschafft durch
· jährliche Mitgliederbeiträge
· Erträge aus Veranstaltungen
· Zuwendungen

Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.

Mitgliederbeiträge
Der Jahresbeitrag wird jeweils von der Hauptversammlung festgelegt.

Haftung
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Frauenforum ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Frauenforum haftet nur das Vereinsvermögen.

Auflösung
Die Auflösung des Frauenforum erfolgt durch die Zweidrittelmehrheit in der Hauptversammlung. Über die Verwendung des Vereinsvermögens beschliesst die Hauptversammlung.

Inkraftsetzung
Die Statuten wurden am 20. September 1993 an der Gründungsversammlung genehmigt.


Die Präsidentin: Die Sekretärin:
Gerlinde Michel Elisabeth Bucher